Gutachten für Entschädigung - Essen
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Essen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Essen kommen bzw. sich nicht in Essen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Essen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Essen befindet sich im Zentrum des Ruhrgebietes und der Metropolregion Rhein-Ruhr und ist mit rund 580.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Essens Stadtgebiet ist in insgesamt in neun Bezirke gegliedert, welche sich wiederum in 50 Stadtteile unterteilen.
Großunternehmen wie ThyssenKrupp, die RWE AG haben Ihren Hauptsitz in Essen. Zudem sind Kreditinstitute wie die Deutsche Bundesbank, Sparkasse Essen, Geno Bank, die Bank im Bistum Essen in der Großstadt ansässig. Zahlreiche Besucher werden auch durch die Essener Messe angezogen. Auch die weltgrößte Oldtimer-Messe „Techno-Classica“ sowie die Essener Motor Show sind ebenfalls ein wichtiger Faktor des Wirtschaftslebens.
Die Universität in Essen verbündete sich 2003 mit der Universität in Duisburg. Die Stadt wird auch als Hochschulstandort betrachtet. Ebenfalls erwähnenswert ist das 1958 neu gegründete Bistums Essen. Den Essener Domschatz wird den Fürstäbtissinnen verdankt. Zum Stadtdekanat gehören insgesamt 58 Pfarrgemeinden, welche sich in Essen-Mitte, Essen Altendorf, Essen-Borbeck, Essen Werden und Essen-Heisingen-Kupferdreh verteilen.
Die Bundesautobahnen A44, A40, A52 sowie die Bundeststraßen B224, B227 und B231 knüpfen an die Stadt Essen an. Der Flughafen Düsseldorf International ist von Essen aus ca. 30 km entfernt und am schnellsten über die Autobahn A52 zu erreichen. In Essen selbst befindet sich der städtische Flughafen Essen-Mülheim, welche für Kleinflugzeuge zugelassen ist.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Porschplatz
45127 EssenBauamt:
Tel: +49 201 88
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Grundbuchamt:
Amtsgericht Essen
Zweigertstr.
45130 Essen