Baugutachter Essen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Sascha Schöttes Essen

Sascha Schöttes

Bausachverständiger und Baugutachter

Isenbergstraße 3
45130 Essen
Tel: 0201 838 867 60
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Qualifikation

  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl. -Ök. Marco S. Nussbaum Essen
Dipl. -Ök.

Marco S. Nussbaum

Bausachverständiger und Baugutachter

Katernberger Straße 107
45327 Essen
Tel: 0201 838 867 60
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Qualifikation

  • Diplom-Ökonom
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Johannes Wiegers (M.Sc.) Essen

Johannes Wiegers (M.Sc.)

Bausachverständiger und Baugutachter

Ludscheidtstr. 53
45257 Essen
Tel: 0201 838 867 60
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Qualifikation

  • Bauingenieur- Master of Science
  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Essen stehen Ihnen:

  • Herr Sascha Schöttes
  • Dipl. -Ök. Herr Marco S. Nussbaum
  • Herr Johannes Wiegers (M.Sc.)
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Sascha Schöttes, Dipl. -Ök. Herr Marco S. Nussbaum, Herr Johannes Wiegers (M.Sc.), können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Essen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Essen kommen bzw. sich nicht in Essen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Essen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Essen befindet sich im Zentrum des Ruhrgebietes und der Metropolregion Rhein-Ruhr und ist mit rund 580.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Essens Stadtgebiet ist in insgesamt in neun Bezirke gegliedert, welche sich wiederum in 50 Stadtteile unterteilen.

Großunternehmen wie ThyssenKrupp, die RWE AG haben Ihren Hauptsitz in Essen. Zudem sind Kreditinstitute wie die Deutsche Bundesbank, Sparkasse Essen, Geno Bank, die Bank im Bistum Essen in der Großstadt ansässig. Zahlreiche Besucher werden auch durch die Essener Messe angezogen. Auch die weltgrößte Oldtimer-Messe „Techno-Classica“ sowie die Essener Motor Show sind ebenfalls ein wichtiger Faktor des Wirtschaftslebens.

Die Universität in Essen verbündete sich 2003 mit der Universität in Duisburg. Die Stadt wird auch als Hochschulstandort betrachtet. Ebenfalls erwähnenswert ist das 1958 neu gegründete Bistums Essen. Den Essener Domschatz wird den Fürstäbtissinnen verdankt. Zum Stadtdekanat gehören insgesamt 58 Pfarrgemeinden, welche sich in Essen-Mitte, Essen Altendorf, Essen-Borbeck, Essen Werden und Essen-Heisingen-Kupferdreh verteilen.

Die Bundesautobahnen A44, A40, A52 sowie die Bundeststraßen B224, B227 und B231 knüpfen an die Stadt Essen an. Der Flughafen Düsseldorf International ist von Essen aus ca. 30 km entfernt und am schnellsten über die Autobahn A52 zu erreichen. In Essen selbst befindet sich der städtische Flughafen Essen-Mülheim, welche für Kleinflugzeuge zugelassen ist.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Porschplatz
45127 Essen

Bauamt:
Tel: +49 201 88
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundbuchamt:
Amtsgericht Essen
Zweigertstr.
45130 Essen

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